- 3496 - 1315. Mai 31. Breslau. II kal. Jun. Heinrich, Bischof von Breslau, befiehlt dem Herrn . . Erzpriester von Strehlen, nachdem Peter weiland Schulz von Wavrencycz (Lorzendorf b. Ohlau) und dann dessen Söhne Domaslaus und Gosco, weil selbige, seitdem sie in Besitz ihres Gutes gekommen, von ihren 2 Hufen die Feldzehnten nicht gezahlt, von dem früheren Pfarrer von Thomaskirch, Wincenz, und dem jetzigen Pfarrer, Heinrich, verklagt und darauf mit Bann und Interdikt bestraft worden, nun da dieselben in ihrer Bosheit beharren und dem Pfarrer Heinrich keine Genugthuung leisten, in allen Kirchen des Strehlener Archipresbyterats und speziell in Brosecz (Brosewitz) als der Pfarrkirche der Uebelthäter, in Gulow (Gaulau) und Wanzow (Wansen) über Dieselben und die Ihrigen Bann und Interdikt, weiches letztere auch alle Orte treffen soll, an welche sich, Domaslaus und Gozco, etwa begeben, so lange sie daselbst verweilen, feierlich von Neuem verkünden zu lassen bis zu geleisteter Genugthuung. O. Z. Or. im Bresl. Staatsarch. Trebnitz 156. Abhangendes kleines Siegelfragment. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |